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   BVerwG, 18.08.1993 - 1 B 119.93   

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BVerwG, 18.08.1993 - 1 B 119.93 (https://dejure.org/1993,34657)
BVerwG, Entscheidung vom 18.08.1993 - 1 B 119.93 (https://dejure.org/1993,34657)
BVerwG, Entscheidung vom 18. August 1993 - 1 B 119.93 (https://dejure.org/1993,34657)
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Wird zitiert von ... (5)

  • BVerwG, 27.06.1997 - 1 B 123.97

    Ausländerrecht - Besonderer Ausweisungsschutz aus Gründen des familiären

    Die unter Hinweis auf den Beschluß des Senats vom 18. August 1993 - BVerwG 1 B 119.93 - (InfAuslR 1994, 12) aufgeworfene Frage, ob in Fällen einer spezialpräventiv begründeten Ausweisung eine nach Abschluß des Widerspruchsverfahrens eingetretene positive Persönlichkeitsveränderung berücksichtigt werden kann, wenn die hierfür heranzuziehenden Umstände zwischen den Prozeßbeteiligten unstreitig sind, kann nicht zur Zulassung der Grundsatzrevision führen.
  • VGH Hessen, 03.05.1996 - 13 TG 1823/95

    Ausweisung eines Ausländers wegen besonderer Gefährlichkeit - zum möglichen

    Auf die vorgenannte Bestimmung ist deshalb abzustellen, weil eine Entscheidung über den Widerspruch des Antragstellers gegen die Ausweisungsverfügung vom 31. Januar 1995, auf deren Erlaß als maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Ausweisung abzustellen wäre (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 18. August 1993 - BVerwG 1 B 119.93 -, InfAuslR 1994, 12), bislang noch nicht ergangen ist, so daß der Senat die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt seiner Entscheidung zugrundezulegen hat (vgl. Kopp, VwGO, 10. Aufl., Rdnr. 78 zu § 80 VwGO).
  • OVG Schleswig-Holstein, 09.03.1995 - 4 L 63/94

    Ausländer; Ausweisungsschutz; Generalprävention

    Zunächst ist im Hinblick auf das Berufungsvorbringen der Parteien ausdrücklich darauf hinzuweisen, daß der insoweit maßgebliche Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Bescheide derjenige der letzten behördlichen Entscheidung ist, d.h. maßgeblich ist die Sach- und Rechtslage, wie sie im Zeitpunkt des Widerspruchsbescheides - hier also am 18. Oktober 1993 - bestand (std. Rechtspr., vgl. BVerwG, u.a. Urteil v. 06.04.1989 - 1 C 70.86 - E 81, 356, 358 = NVwZ 1989, 768; Beschluß v. 18.08.1993 - 1 B 119.93 -, InfAuslR 1994, 12; Senat, Urteil v. 13.07.1994 - 4 L 198/93 -).
  • VG Düsseldorf, 17.11.2004 - 24 L 2438/04

    D (A), Aufenthaltserlaubnis, Rücknahme, Zuständigkeit, Örtliche Zuständigkeit,

    Denn insoweit wird der prozessuale Grundsatz, dass es für die gerichtliche Entscheidung über eine Anfechtungsklage auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung - hier also des noch ausstehenden Widerspruchsbescheides - ankommt, Dies für die Ausweisung ausdrücklich bestätigend: Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 18. August 1993, - 1 B 119.93 - InfAuslR 1994, 12, m.w.N. auf seine std.
  • VG Aachen, 09.11.2001 - 8 K 2990/00

    Rechtmäßige Ausweisung eines iranischen Asylberechtigten aufgrund seiner

    Aus einer straffreien Führung des Ausländers nach Erlass des Widerspruchsbescheides etwa lässt sich nicht allein die Unrichtigkeit der Annahme neuer Verfehlungen schließen, Vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 30. Dezember 1992 - 1 B 65.91 -, InfAuslR 1993, 261 und vom 18. August 1993 - 1 B 119.93 - InfAuslR 1994, 12; Welte, Praxishilfen Ausländerrecht (P-AuslR), Band 2, F, Rdn. 220.
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